Art. 34 32009D0917
Ab dem 27. Mai 2011 ersetzt dieser Beschluss das ZIS-Übereinkommen sowie das Protokoll vom 12. März 1999 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend den Anwendungsbereich des Waschens von Erträgen in dem Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie die Aufnahme des amtlichen Kennzeichens des Transportmittels in das ÜbereinkommenABl. C 91 vom 31.3.1999, S. 2 . und das Protokoll vom 8. Mai 2003 gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für ZollzweckeABl. C 139 vom 13.6.2003, S. 2 . .
Das ZIS-Übereinkommen und die in Absatz 1 genannten Protokolle werden mit Wirkung des Geltungsbeginns dieses Beschlusses aufgehoben.