Art. 31 Abs. 4 32008L0050Die Entscheidung 97/101/EG wird mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach Inkrafttreten der in Artikel 28 Absatz 2 dieser Richtlinie genannten…
Art. 4 32008D0580BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (südöstliche Nachbarländer, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (kodifizierte Fassung) (2008/580/EG)
Der Beschluss 2000/24/EG, in der Fassung der in Anhang I aufgeführten Beschlüsse, wird aufgehoben. Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als…