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Vor dem 21. Dezember 2007 ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt bleiben bis zum 30. Juni 2008 während ihrer Geltungsdauer für die Zwecke der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der übrigen betreffenden Mitgliedstaaten gültig, insofern sie diese Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für die Zwecke der Durchreise gemäß der Entscheidung Nr. 895/2006/EG anerkannt haben. Die in dieser Entscheidung niedergelegten Bedingungen finden Anwendung.
Mit dieser Verordnung werden die Verfahren und Voraussetzungen und für die Erteilung von Visa für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von…
Es muss noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder im Falle mehrerer Reisen nach der letzten…
Ist der Antragsteller im Besitz eines Reisedokuments, das in einem oder mehreren, aber nicht in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird, so wird ein Visum erteilt,…
Die Gültigkeitsdauer des Visums und die zulässige Aufenthaltsdauer bestimmen sich nach der gemäß Artikel 21 vorgenommenen Prüfung. Das Visum kann für eine, zwei…
Damit durch die Erweiterung des Schengen-Raums bestimmten Personengruppen das Reisen innerhalb des Raums nicht erschwert wird, sollte die durch die Entscheidung…
Im Interesse einer guten Verwaltung sollten die Einfuhrgenehmigungen neun Monate ab Ausstellungsdatum, jedoch höchstens bis Ende des Jahres gültig sein. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.