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Die in Anhang I genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands gelten für die betreffenden Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen untereinander und in ihren Beziehungen zu dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen mit Wirkung vom 21. Dezember 2007. Insofern diese Bestimmungen die Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen regeln, gelten sie für Luftgrenzen mit Wirkung vom 30. März 2008. Alle Einschränkungen der Nutzung des Schengener Informationssystems durch die betreffenden Mitgliedstaaten werden mit Wirkung vom 21. Dezember 2007 aufgehoben.
Die in Anhang II genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands gelten für die betreffenden Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland mit Wirkung vom 21. Dezember 2007.
Die in Anhang I genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS gelten für die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Lettland,…
Die in Anhang I genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS gelten für Schweizerische Eidgenossenschaft in ihren Beziehungen zu dem Königreich…
Die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, die vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland auf der Grundlage von Artikel 1 des Beschlusses…
1. In Bezug auf das Schengener Durchführungsübereinkommen: Artikel 40 und Artikel 42 und 43, soweit sie mit Artikel 40 im Zusammenhang stehen. 2. Sonstige…
Nach Prüfung der Frage, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des den Datenschutz betreffenden Teils des Schengen-Besitzstands in der…
Folgende Bestimmungen des Schengen-Besitzstands finden auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland Anwendung: a) Übereinkommen von 1990 zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.