Erwägungsgrund 4 32008D0903BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2008 über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (2008/903/EG)
Der Rat hat am 27. November 2008 festgestellt, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft die einschlägigen Bedingungen in jedem der genannten Bereiche erfüllt…
Erwägungsgrund 1 32010D0757BESCHLUSS DES RATES vom 18. November 2010 zur Ernennung der Kulturhauptstadt Europas 2015 in Belgien (2010/757/EU)
Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —
Erwägungsgrund 1 32010D0294BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2010 zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2014 (2010/294/EU)
in der Erwägung, dass die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind,
Erwägungsgrund 7 32006D0617BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/617/EG)
Der Abschluss des Übereinkommens wurde mit dem Beschluss 2004/579/EG des Rates vom 29. April 2004 im Namen der Gemeinschaft genehmigt, was gemäß Artikel 37…
Erwägungsgrund 2 32007D0826BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/826/EG)
Das Abkommen wurde am 10. Oktober 2007 gemäß einem am 9. Oktober 2007 angenommenen Beschluss des Rates vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses im…
Erwägungsgrund 7 32006D0619BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/619/EG)
Der Abschluss des Übereinkommens wurde mit dem Beschluss 2004/579/EG des Rates vom 29. April 2004 im Namen der Gemeinschaft genehmigt, was gemäß Artikel 37…