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Der Rat hat am 24. Februar 2005 den Rahmenbeschluss 2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union und den Rahmenbeschluss 2005/212/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten angenommen; die beiden Rahmenbeschlüsse befassen sich mit bestimmten Aspekten der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auf dem Gebiet der Sicherstellung und der Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten.
Außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung Sicherstellung und Einziehung sind § 58 Absatz 3 und § 67 bei Ersuchen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses…
Die Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen untereinander und zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen und anderen Behörden, die mit der…
Das mit dem Beschluss 2002/630/JI des Rates vom 22. Juli 2002 über ein Rahmenprogramm für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (AGIS)…
Der Rat hat am 23. Juni 2008 den Beschluss 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und…
Diese Richtlinie wird ergänzt durch ausführliche Bestimmungen über Delikte und Sanktionen sowie andere Bestimmungen, die in dem Rahmenbeschluss 2005/667/JI des…
Der Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.