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Es bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die daran mitwirken, unrechtmäßig erzielte Erträge und andere Vermögensgegenstände, die für eine Einziehung in Betracht kommen können, aufzuspüren, und es sollte eine direkte Kommunikation zwischen diesen Behörden vorgesehen werden.
Die Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen untereinander und zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen und anderen Behörden, die mit der…
Die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden, Zollbehörden und anderen relevanten Behörden, die mit Sendungen aus…
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Die Mitgliedstaaten sollten die nötigen Maßnahmen treffen, damit das Personal der zuständigen Stellen über angemessene Ermittlungsbefugnisse verfügt, um die…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
Um die Wirksamkeit der Inspektionen im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Richtlinie zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.