Erwägungsgrund 2 32007D0856
Das Übereinkommen von 1980 wurde durch das Erste und das Zweite Protokoll vom 19. Dezember 1988 über die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „das Erste Protokoll“ und „das Zweite Protokoll“ genannt) ergänzt.