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Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern aus den Mitgliedstaaten gemäß nachstehender Tabelle zusammen. Allerdings kann ein Mitgliedstaat beschließen, nicht im Beirat mitzuwirken. Bei Rücktritt oder Ausfall eines Mitglieds wird für die restliche Amtszeit ein Nachfolger ernannt. Belgien 2 Mitglieder Bulgarien 2 Mitglieder Tschechische Republik 2 Mitglieder Dänemark 1 Mitglied Deutschland 4 Mitglieder Estland 1 Mitglied Irland 1 Mitglied Griechenland 2 Mitglieder Spanien 3 Mitglieder Frankreich 4 Mitglieder Kroatien 2 Mitglieder Italien 4 Mitglieder Zypern 1 Mitglied Lettland 1 Mitglied Litauen 2 Mitglieder Luxemburg — Ungarn 2 Mitglieder Malta — Niederlande 2 Mitglieder Österreich 2 Mitglieder Polen 3 Mitglieder Portugal 2 Mitglieder Rumänien 3 Mitglieder Slowenien 2 Mitglieder Slowakei 2 Mitglieder Finnland 2 Mitglieder Schweden 2 Mitglieder Vereinigtes Königreich 4 Mitglieder.
Neben der Beteiligung der Mitgliedstaaten am Kapital der Agentur sollten bei der Zuweisung der Mandate im Beirat die einschlägigen Erfahrungen, die Fachkenntnisse und/oder Aktivitäten der Mitgliedstaaten in Bereichen wie dem Handel mit Kernmaterialien und den Dienstleistungen des Kernbrennstoffkreislaufs oder der Kernkrafterzeugung berücksichtigt werden.
Die Mitglieder des Beirats werden auf der Grundlage ihrer einschlägigen Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des Handels mit Kernmaterialien und den Dienstleistungen des Kernbrennstoffkreislaufs oder der Kernkrafterzeugung oder in Regelungsfragen für den Handel mit Kernmaterial von ihrem jeweiligen Mitgliedstaat ernannt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre. Sie kann verlängert werden.
Der Beirat setzt sich aus Vertretern zuständiger, ähnliche Aufgaben wie die Behörde wahrnehmender Stellen der Mitgliedstaaten zusammen, wobei jeder…
Die Mitglieder des Beirats werden von der Gesellschafterversammlung benannt. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Wiederbenennung ist möglich.
Der Beirat setzt sich aus Vertretern fachlich zuständiger, ähnliche Aufgaben wie das Zentrum wahrnehmender Stellen der Mitgliedstaaten zusammen, wobei jeder…
Der Beirat besteht aus 18 Mitgliedern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beruft die Mitglieder auf die Dauer von drei Jahren, und zwar Für jedes…
Der Beirat setzt sich aus 15 hochrangigen wissenschaftlichen Sachverständigen zusammen, die ein breites Spektrum einschlägiger Disziplinen abdecken. Die…
Die Gruppe setzt sich aus 27 nationalen Vertretern(innen) mit Kenntnissen in Bezug auf die in Artikel 2 genannten Bereiche sowie einem (einer) Vertreter(in) der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.