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Der Generaldirektor der Agentur und ihr Personal sind oder werden Beamte der Europäischen Gemeinschaften, für die das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften gemäß der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates und die gemeinsam von den Organen der Europäischen Gemeinschaften zum Zweck der Anwendung dieses Statuts erlassenen Vorschriften gelten. Die Beamten werden von der Kommission ernannt, ihre Gehälter zahlt die Kommission.
Der Generaldirektor und das Personal der Agentur werden im Einklang mit Artikel 194 des Vertrags im Hinblick auf Vorgänge, Informationen, Kenntnisse, Unterlagen oder Gegenstände, die unter Geheimschutz stehen und die in ihren Besitz gelangen oder ihnen mitgeteilt werden, einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
Das Personal der Agentur unterliegt den für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften geltenden Verordnungen und Regelungen. Im…
Für das Personal der Agentur und ihren Direktor sollten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen…
Der Generaldirektor vertritt die Agentur. Er kann seine Befugnisse an andere Personen übertragen. Die Regeln für die Übertragung seiner Befugnisse werden in…
Das Personal der Agentur unterliegt den Verordnungen und Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten bei den Europäischen Gemeinschaften. Die Agentur…
Das Personal der Agentur unterliegt dem Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der…
Für das Personal der Agentur und ihren Direktor gelten das Statut und die Beschäftigungsbedingungen sowie die von den Unionsorganen einvernehmlich erlassenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.