Art. 17 32009R0401
Das Personal der Agentur unterliegt den Verordnungen und Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten bei den Europäischen Gemeinschaften. Die Agentur übt gegenüber ihrem Personal die der Anstellungsbehörde übertragenen Befugnisse aus. Der Verwaltungsrat erlässt im Einvernehmen mit der Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen.