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Die Agentur steht unter der Aufsicht der Kommission; diese erteilt ihr Richtlinien und hat gegen ihre Entscheidungen ein Einspruchsrecht.
Dieses Recht erlischt mit Ablauf des zehnten Werktages nach Erlass einer Entscheidung der Agentur, es sei denn, dass die Kommission oder ihr Vertreter innerhalb dieser Frist einen Vorbehalt einlegt. Die Kommission oder ihr Vertreter kann vor Ablauf der Frist auf das Vorbehaltsrecht verzichten.
Legt die Kommission oder ihr Vertreter innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist einen Vorbehalt ein, so nimmt die Kommission spätestens zehn Werktage nach Einlegung des Vorbehalts endgültig Stellung.
Dieser Artikel steht der Anwendung des Artikels 53 des Vertrags nicht entgegen.
Jede in Artikel 53 des Vertrags bezeichnete Handlung bzw. die Untätigkeit der Agentur kann von den davon Betroffenen innerhalb von fünfzehn Werktagen nach der Notifizierung oder, wenn sie nicht notifiziert wurde, fünfzehn Tage nach ihrer Bekanntgabe der Kommission unterbreitet werden. Wurde die Handlung bzw. die Untätigkeit weder notifiziert noch bekannt gegeben, so läuft die Frist von dem Tage an, an dem der Betroffene von der Handlung bzw. der Untätigkeit Kenntnis erlangt hat. KAPITEL 2 FINANZBESTIMMUNGEN
Gibt die Behörde nach der wissenschaftlichen Bewertung eine Stellungnahme zu Gunsten der Aufnahme der betreffenden Angabe in die in Artikel 13 Absatz 3…
Handlungen oder Unterlassungen der Behörde im Rahmen der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Befugnisse können von der Kommission aus eigener Initiative oder…
Jede ausdrückliche oder stillschweigende Handlung nach Absatz 1 kann von jedem Mitgliedstaat, jedem Mitglied des Verwaltungsrates oder jeder dritten Person, die…
Auf schriftliche Aufforderung durch die Kommission übermittelt der Mitgliedstaat dieser die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten geeigneten Angaben…
Entscheidungen oder Unterlassungen der Behörde im Rahmen der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Befugnisse können von der Kommission aus eigener Initiative…
Entscheidungen oder Unterlassungen der Behörde im Rahmen der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Befugnisse können von der Kommission aus eigener Initiative…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.