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Die Agentur genießt finanzielle Autonomie. Sie arbeitet in ihrem Zuständigkeitsbereich nach kaufmännischen Grundsätzen.
Die Agentur ist jederzeit ermächtigt, die Guthaben, die sie in Euro besitzt, in eine andere Währung zu transferieren, um nach Maßgabe dieser Satzung die Finanz- oder Handelsgeschäfte durchzuführen, die ihren im Vertrag festgelegten Zielen entsprechen. Besitzt die Agentur flüssige oder verfügbare Mittel in der von ihr benötigten Währung, so vermeidet sie, soweit möglich, derartige Transfers. Die Agentur kann mit Mitteln, die sie für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht unmittelbar benötigt, Finanzgeschäfte tätigen, die mit der Erfüllung ihrer Ziele in Zusammenhang stehen.
Die Agentur ist befugt, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft und innerhalb der vom Rat gesetzten Grenzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anleihen aufzunehmen.
Für die von der Agentur auf Grund dieser Satzung eingegangenen Verpflichtungen bürgt die Europäische Atomgemeinschaft.
Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Fonds nimmt die Finanzagentur, auch im Namen des Fonds, als eigene wahr. Die Finanzagentur untersteht…
Die Agentur nimmt ihre Aufgaben zur Verwirklichung des in Artikel 2 festgelegten Ziels im Rahmen der Zuständigkeiten der Union wahr.
Zur Verwirklichung des in Artikel 2 genannten Ziels und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach Artikel 3 nimmt die Agentur folgende Aufgaben wahr:
Die Agentur besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach…
Die Agentur kann vertragliche Bindungen, unter anderem durch Vergabe von Unteraufträgen, mit anderen Organisationen zum Zwecke der Ausführung von Aufgaben, die…
Die Agentur besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach den Rechtsvorschriften des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.