Erwägungsgrund 84 32024L1788
Wasserstoffnetze sollten Dritten zugänglich sein, um auf dem Wasserstoffversorgungsmarkt Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Der regulierte Zugang Dritter auf der Grundlage regulierter Zugangsentgelte sollte langfristig die Standardregel sein. Um die erforderliche Flexibilität für die Betreiber zu gewährleisten und in der Anlaufphase des Wasserstoffmarktes die Verwaltungskosten zu senken, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Nutzung des Zugangs Dritter auf Vertragsbasis bis zum 31. Dezember 2032 zu gestatten.