Erwägungsgrund 4 32008D0180
Das Abkommen sollte so geschlossen werden, dass die Fassungen in den Amtssprachen aller Mitgliedstaaten verbindlich sind. Dies wird in Form eines Briefwechsels geschehen.
Das Abkommen sollte so geschlossen werden, dass die Fassungen in den Amtssprachen aller Mitgliedstaaten verbindlich sind. Dies wird in Form eines Briefwechsels geschehen.