Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Abkommen stützt sich auf die Grundsätze des beiderseitigen Nutzens, der beiderseitigen Möglichkeiten zur Beteiligung an Programmen der jeweiligen Seite und Maßnahmen im Gegenstandsbereich des Abkommens, der Nichtdiskriminierung, des wirksamen Schutzes geistigen Eigentums und der gerechten Aufteilung von Rechten des geistigen Eigentum. Für die Beteiligung von Rechtspersonen mit Sitz in der Arabischen Republik Ägypten an indirekten Maßnahmen gelten die Modalitäten und Bedingungen der Beteiligungsregeln, die vom Rat und dem Europäischen Parlament nach Artikel 167 des Vertrags für die Beteiligung von Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern beschlossen wurden, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften sowie der sonstigen einschlägige Gemeinschaftsvorschriften.
Die Behörde steht der Beteiligung von Ländern offen, die mit der Europäischen Gemeinschaft Abkommen geschlossen und zu deren Umsetzung gemeinschaftsrechtliche…
Für die Zwecke dieses Abkommens ist eine Rechtsperson eine natürliche Person oder eine juristische Person, die nach dem an ihrem Sitz geltenden innerstaatlichen…
Juristische Personen mit Sitz in Drittländern und internationale Organisationen können sich an diesem Programm beteiligen, ohne finanzielle Unterstützung aus…
Juristische Personen mit Sitz in Drittländern und internationale Organisationen können ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zur Teilnahme an dem…
Die Teilnahme an der Stiftung steht auch Ländern offen, die nicht Mitglieder der Gemeinschaft sind und sich zusammen mit der Gemeinschaft und den…
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen dieser Abkommen werden Vereinbarungen getroffen, die insbesondere Art, Umfang und Form einer Beteiligung dieser Länder an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.