Erwägungsgrund 3 32006D0365BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 15. Mai 2006 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (2006/365/EG, Euratom)
Das Abkommen sollte so geschlossen werden, dass die Sprachfassungen aller Mitgliedstaaten verbindlich sind. Dies sollte in Form eines Briefwechsels geschehen.
Erwägungsgrund 4 32006D0963Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32006D0676BESCHLUSS 2006/676/GASP DES RATES vom 10. August 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0138BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (2007/138/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32007D0532BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft für die Zeit vom 1. Juni 2006 bis zum 31. Mai 2010 (2007/532/EG)
Die Genehmigung dieses Abkommens in Form eines Briefwechsels liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 4 32005D0765BESCHLUSS 2005/765/GASP DES RATES vom 3. Oktober 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —