Erwägungsgrund 2 32008D0189
Gemäß den Verfahren und Direktiven im Anhang des Beschlusses vom 5. Juni 2003 hat die Kommission im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen mit Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten ausgehandelt.
Gemäß den Verfahren und Direktiven im Anhang des Beschlusses vom 5. Juni 2003 hat die Kommission im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen mit Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten ausgehandelt.