Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/189/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32008D0189
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