Erwägungsgrund 3 32008D0189
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2006/357/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2006/357/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.