Erwägungsgrund 1 32008D0190
Mit Beschluss vom 5. Juni 2003 hat der Rat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit Drittstaaten aufzunehmen, um bestimmte Klauseln in bestehenden bilateralen Abkommen durch ein Gemeinschaftsabkommen zu ersetzen.
Mit Beschluss vom 5. Juni 2003 hat der Rat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit Drittstaaten aufzunehmen, um bestimmte Klauseln in bestehenden bilateralen Abkommen durch ein Gemeinschaftsabkommen zu ersetzen.