Erwägungsgrund 3 32008D0190
Das Abkommen wurde vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dem Beschluss 2006/345/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Das Abkommen wurde vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dem Beschluss 2006/345/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.