Erwägungsgrund 2 32008D0190
Die Kommission hat gemäß den Verfahren und Direktiven im Anhang des Beschlusses vom 5. Juni 2003 im Namen der Gemeinschaft mit der Republik Moldau ein Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten ausgehandelt.
Die Kommission hat gemäß den Verfahren und Direktiven im Anhang des Beschlusses vom 5. Juni 2003 im Namen der Gemeinschaft mit der Republik Moldau ein Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten ausgehandelt.