Art. 1 32009D0959BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2009 zur Änderung der Entscheidung 2007/230/EG über ein Formblatt betreffend die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9895) (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/959/EU)
Der Anhang der Entscheidung 2007/230/EG erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Art. 1 32008D0584BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2008/584/EG)
Der Anhang des Beschlusses 2006/493/EG erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Art. 1 32006D0541BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Juli 2006 zur Ersetzung des Anhangs des Beschlusses 2005/769/EG über Bestimmungen für die Beschaffung von Nahrungsmittelhilfe durch NRO, die von der Kommission ermächtigt sind, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates zu liefernden Erzeugnisse zu kaufen und bereitzustellen (2006/541/EG)
Der Anhang der Entscheidung 2005/769/EG erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Art. 5 Nr. 2 32006D0187BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 2005 über den Abschluss von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien sowie Rumänien über gegenseitige präferenzielle Handelszugeständnisse für bestimmte Weine und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 933/95 (2006/187/EG)
Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Art. 1 32008R0506VERORDNUNG (EG) Nr. 506/2008 DER KOMMISSION vom 6. Juni 2008 zur Änderung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Art. 1 32009R0407Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.