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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 28. Februar 2008 über die Benennung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur als zuständige Stelle für die Durchführung bestimmter Aufgaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1042/2006 und zur Änderung des Beschlusses 2007/166/EG zur Annahme der Liste der Gemeinschaftsinspektoren und Inspektionseinrichtungen (2008/201/EG)
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