Erwägungsgrund 1 32010D0778
In der Entscheidung 2006/944/EG der Kommission sind die Emissionsmengen für die Union und ihre Mitgliedstaaten für die fünf Jahre des ersten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls festgelegt.
In der Entscheidung 2006/944/EG der Kommission sind die Emissionsmengen für die Union und ihre Mitgliedstaaten für die fünf Jahre des ersten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls festgelegt.