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Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission gibt der Ausschuss im Zusammenhang mit der Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information, den Prioritäten des Statistischen Programms der Gemeinschaft, der Evaluierung bestehender Statistiken, der Datenqualität und der Verbreitungspolitik Stellungnahmen zu Fragen des Nutzerbedarfs und zu den Kosten für die Datenlieferanten ab.
Der Ausschuss gibt im Zusammenhang mit der Erstellung und Verbreitung von Gemeinschaftsstatistiken Stellungnahmen zum Nutzerbedarf und den Kosten für die Datenlieferanten ab und erstellt Berichte über diese Themen, die er dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vorlegt, wenn er der Auffassung ist, dass dies für die Erfüllung seines Auftrags erforderlich ist. Die Kommission erstattet jährlich darüber Bericht, wie sie die Stellungnahmen des Ausschusses berücksichtigt hat.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet der Ausschuss mit dem Ausschuss für das Statistische Programm und dem Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken zusammen. Er unterrichtet diese beiden Ausschüsse regelmäßig über seine Stellungnahmen im Zusammenhang mit den Aufgaben gemäß Artikel 2 und übermittelt ihnen die in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannten Stellungnahmen und Berichte.
Der Ausschuss stellt Kontakte zu den nationalen Beiräten der Statistiknutzer her.
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