Erwägungsgrund 4 32008D0234
Der Ausschuss sollte zu einer engen Zusammenarbeit bei der Programmplanung und damit zur Verbesserung des staatlichen Handelns im Europäischen Statistischen System und der Qualität der Gemeinschaftsstatistiken beitragen. Zu diesem Zweck sollte die enge Zusammenarbeit mit dem durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates eingesetzten Ausschuss für das Statistische Programm und mit dem durch den Beschluss 91/115/EWG des Rates eingesetzten Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken fortgesetzt werden.