Erwägungsgrund 6 32012D0504
In diesem Zusammenhang sollten die Befugnisse der Kommission als Anstellungsbehörde bei der Ernennung, Versetzung und Entlassung des Generaldirektors von Eurostat unter Berücksichtigung des Gebots, die Unabhängigkeit, Objektivität und Effizienz der Ausübung der Zuständigkeiten des Amtsinhabers zu gewährleisten, gemäß dem Statut ausgeübt und nach einem transparenten Verfahren auf der alleinigen Grundlage fachlicher Kriterien angewandt werden.