Art. 12 Abs. 3 32003R1984Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 15 Abs. 3 32004R0870Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 28 Abs. 3 32002L0054Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung
Art. 3 Abs. 3 32006D0324BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Thailand gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union (2006/324/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32007D0444BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Kanada zum Abschluss der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT (2007/444/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.