Art. 2 32008D0401Beginn der Anwendung
Der Beschluss gilt ab dem 28. Juni 2007.
Art. 2 32007D0881BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2007 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2007/881/EG)
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2008. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Erwägungsgrund 13 32007D0436BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2007/436/EG, Euratom)
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 beschlossen, dass dieser Beschluss am 1. Januar 2007 wirksam wird —
Art. 2 32008D0490BESCHLUSS EUSEC/2/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. Juni 2008 betreffend die Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2008/490/GASP)
Dieser Beschluss wird am 1. Juli 2008 wirksam.
Art. 5 32007D0247BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (2007/247/EG)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam. Er gilt ab 19. April 2007.
Art. 4 32008D0492BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (2008/492/EG)
Dieser Beschluss wird am 1. Juli 2008 wirksam.