Erwägungsgrund 2 32008D0421
Der Rat hat anhand folgender Schritte überprüft, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft ein zufrieden stellendes Datenschutzniveau gewährleistet:Der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde ein Fragebogen übermittelt; deren Antworten wurden zur Kenntnis genommen, und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden Prüf- und Bewertungsbesuche zum Bereich des Datenschutzes nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (nachstehend „Beschluss SCH/Com-ex (98) 26 def.“ genannt) durchgeführt.