Erwägungsgrund 4 32008D0421
Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Echtdaten an die Schweizerische Eidgenossenschaft ermöglichen. Die konkrete Verwendung dieser Daten sollte es dem Rat ermöglichen, mit den geltenden Schengen-Bewertungsverfahren nach dem Beschluss SCH/Com-ex (98) 26 def. zu prüfen, ob die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ordnungsgemäß angewandt werden. Sobald diese Bewertungen durchgeführt worden sind, sollte der Rat über die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen zu der Schweizerischen Eidgenossenschaft befinden.