Erwägungsgrund 3 32008D0492
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei. Dieser Anhang, ergänzt durch den Beschluss 2008/493/EG des Rates vom 23. Juni 2008 zur Änderung vom Anhang I der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens, schließt auch das Schiedsübereinkommen, das am 25. Mai 1999 unterzeichnete Protokoll sowie das Übereinkommen vom 21. Dezember 1995 und das Übereinkommen vom 8. Dezember 2004 ein. Die betreffenden Übereinkünfte und Protokolle treten für Bulgarien und Rumänien an dem Tag in Kraft, der vom Rat festgelegt wird.