Erwägungsgrund 2 32008D0542
Im Weißbuch über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte vertrat die Kommission die Meinung, dass Geber und Vermittler von Hypothekarkrediten verpflichtet sein sollten, die Kreditwürdigkeit des Kunden mit allen geeigneten Mitteln angemessen zu prüfen, bevor sie einen Hypothekarkredit vergeben. Außerdem wurde die Forderung aufgestellt, dass Hypothekarkreditgeber beim Zugang zu Kreditregistern in anderen Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden und Kreditdaten — unter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften — problemlos weitergeleitet werden.