Art. 3 Abs. 2 32008D0365BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Finanzwissen“ (2008/365/EG)
Die Mitglieder der Gruppe werden von der Kommission aus einer Reihe von Experten mit Fachkompetenz und Erfahrungen im Hinblick auf die Vermittlung von…
Art. 1 32005D0752BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24. Oktober 2005 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Elektronischer Geschäftsverkehr“ (2005/752/EG)
Es wird eine Expertengruppe „Elektronischer Geschäftsverkehr“ (nachstehend „Gruppe“ genannt) eingesetzt.
Art. 1 32006D0077BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2005 zur Einsetzung einer hochrangigen Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt (2006/77/EG)
Eine hochrangige Gruppe, in der Folge „die Gruppe“ genannt, wird von der Kommission hiermit eingesetzt.
Art. 8 32024L1799RICHTLINIE (EU) 2024/1799 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission richtet eine sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammensetzende Expertengruppe ein und unterstellt sie dem Vorsitz eines Vertreters der…