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Den Vorsitz in der Gruppe führt ein Vertreter der Kommission.
Für die Prüfung besonderer Fragen können in Abstimmung mit der Kommission und auf der Grundlage eines von der Gruppe festgelegten Mandats Untergruppen eingesetzt werden; diese werden unmittelbar nach Erfüllung ihres Mandats aufgelöst.
Der Vertreter der Kommission kann Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkunde einladen, an der Arbeit der Gruppe und/oder der Arbeitsgruppen mitzuwirken.
Im Rahmen der Mitwirkung an den Arbeiten der Gruppe und der Untergruppen erhaltene Informationen dürfen nicht weitergegeben werden, wenn sie von der Kommission als vertraulich eingestuft werden.
Die Sitzungen der Gruppe und der Arbeitsgruppen finden normalerweise in den Räumlichkeiten der Kommission in der von der Kommission festgelegten Form und nach dem von ihr aufgestellten Zeitplan statt. Die Sekretariatsgeschäfte der Gruppe werden von den Kommissionsdienststellen wahrgenommen. Kommissionsbeamte, die an den Beratungen interessiert sind, können an den Sitzungen der Gruppe und ihrer Untergruppen teilnehmen.
Die Gruppe gibt sich auf der Grundlage der von der Kommission angenommenen Standardgeschäftsordnung eine Geschäftsordnung .
Die Kommission kann im Internet Zusammenfassungen, Schlussfolgerungen, Auszüge aus Schlussfolgerungen oder Arbeitsunterlagen der Gruppe in der Originalsprache des betreffenden Dokuments veröffentlichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.