Erwägungsgrund 4 32008D0567
Die geplanten Fortbildungs- und Kommunikationsveranstaltungen der OIE sind wichtig für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts und der Aus- bzw. Fortbildung im Veterinärbereich in allen teilnehmenden Ländern. Die Fortschritte in Drittländern sind eng verbunden mit der Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Veterinärrechts und seiner Wirksamkeit. Darüber hinaus entsprechen die geplanten Fortbildungs- und Kommunikationsveranstaltungen dem Wunsch der Mehrheit der Unionsbürger, dass die Tierschutzbedingungen in Ländern, die in die Gemeinschaft ausführen, den in der Gemeinschaft geltenden gleichwertig sein sollen. Daher sollte sich die Gemeinschaft an der Finanzierung dieser Veranstaltungen beteiligen.