Erwägungsgrund 6 32008D0567
Die zweite Welttierschutzkonferenz der OIE könnte sich merklich auf die Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Veterinärrechts auswirken. Die Ziele der Konferenz stimmen mit den im Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006—2010 festgelegten Zielen überein. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der OIE-Konferenz ist daher angezeigt.