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Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat alljährlich über die Darlehenstransaktionen und die Fortschritte bei der Risikoteilung nach Artikel 1 Absatz 3; gleichzeitig legt sie eine Bewertung des Funktionierens des Systems und der Koordinierung zwischen den in diesem Bereich tätigen Finanzinstitutionen vor. Die dem Europäischen Parlament und dem Rat von der Kommission vorgelegten Informationen enthalten eine Bewertung des Beitrags, der durch Darlehen aufgrund dieses Beschlusses zur Erfüllung der einschlägigen außenpolitischen Ziele der Gemeinschaft geleistet wird, wobei den operationellen Zielen und geeigneten Bewertungen für ihre Erfüllung, die von der EIB für die Vergabe von Darlehen nach diesem Beschluss festzulegen sind, Rechnung getragen wird. Die EIB übermittelt der Kommission für die in Absatz 1 genannten Zwecke die entsprechenden Informationen.
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