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Die Darlehensprogramme sollten hinsichtlich ihrer Laufzeit und der Empfängerländer in einigen Punkten verbessert werden. Es ist angemessen, den Satz der Pauschalgarantie und den Anteil an den Darlehen anzupassen, für den die EIB die kommerziellen Risiken durch Garantieleistungen nichtstaatlicher Dritter absichern soll.
Der Rat hat am 2. Dezember 1996 Schlussfolgerungen zu neuen Garantieregelungen für EIB-Darlehen an Drittländer zugestimmt; danach wird das Konzept der…
Die EIB wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass das kommerzielle Risiko der im Rahmen dieses Beschlusses vergebenen Darlehen zu 30 % durch nichtstaatliche…
Der Rat fordert die EIB auf, ihre Darlehenstätigkeiten zugunsten von Investitionsvorhaben in diesen Ländern fortzusetzen; hierfür wird der EIB die in diesem…
Die Gemeinschaft gewährt der Europäischen Investitionsbank (nachstehend „EIB“ genannt) eine Pauschalgarantie (nachstehend die „Gemeinschaftsgarantie“ genannt)…
Im Rahmen der Risikoteilungsregelung sollte die EIB die kommerziellen Risiken durch Bürgschaften nichtstaatlicher Dritter oder durch andere Sicherheiten gemäß…
Zur Unterstützung der EU-Außenpolitik ohne Beeinträchtigung der Bonität der EIB sollte der EIB eine Haushaltsgarantie der Gemeinschaft für Transaktionen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.