Erwägungsgrund 1 32011D1080
Zusätzlich zu ihrer Hauptaufgabe der Finanzierung von Investitionen in der Europäischen Union führt die Europäische Investitionsbank (EIB) seit 1963 Finanzierungen außerhalb der Union zur Unterstützung der auswärtigen Politik der Union durch. Damit wird es möglich, die für Regionen außerhalb der EU zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Union zum Nutzen der Empfängerländer durch die Finanzkraft der EIB zu untermauern. Mit der Durchführung solcher Finanzierungen trägt die EIB zu den allgemeinen Leitgrundsätzen und politischen Zielen der Union, einschließlich der Entwicklung von Drittländern und des Wohlstands der Union unter veränderten weltwirtschaftlichen Bedingungen, bei. Die EIB-Finanzierungen zur Unterstützung der auswärtigen Politik der Union sollten weiterhin im Einklang mit den Grundsätzen solider Bankpraktiken durchgeführt werden.