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Da die Haushaltsbehörde im Einklang mit Nummer 48 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung beschlossen hat, die 2007 nicht in Anspruch genommenen Mittel für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 auf die nachfolgenden Haushaltsjahre zu übertragen, sollte der Beschluss 2006/493/EG geändert werden, damit diese Mittel für den Zeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2013 neu zugewiesen werden können.
Der Betrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 für den…
Der Beschluss 2006/493/EG legt den Betrag der Gemeinschaftsförderung für die ländliche Entwicklung für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013, die…
Mit dem Beschluss 2006/493/EG wurden der Betrag für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum…
Die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 gilt für den neuen Programmplanungszeitraum, während die Förderung…
Im Anhang des Beschlusses 2006/410/EG der Kommission vom 24. Mai 2006 zur Festsetzung der Beträge, die gemäß Artikel 10 Absatz 2, den Artikeln 143d und 143e der…
In Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist vorgesehen, dass strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.