Erwägungsgrund 12 32024R2509
Die wesentlichen Haushaltsgrundsätze sollten beibehalten werden. Bestehende Abweichungen von diesen Grundsätzen für spezifische Bereiche wie Forschung, Maßnahmen im Außenbereich und die Strukturfonds sollten geprüft und so weit wie möglich vereinfacht werden, wobei jeweils abzuwägen ist, inwieweit sie noch relevant sind, welches ihr zusätzlicher Nutzen für den Haushalt ist und welchen Aufwand sie für die Interessenträger verursachen.