Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
Die in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannten Fristen für Durchführungsberichte, jährliche Überprüfungssitzungen, Ex-post-Bewertungen und Syntheseberichte, die Förderfähigkeit von Ausgaben und die Aufhebung von Mittelbindungen sowie die Mittelbindungen betreffen nur den Programmplanungszeitraum 2014-2020. Diese Fristen sollten angepasst werden, um der Verlängerung des Zeitraums, in dem die aus dem ELER geförderten Programme durchgeführt werden sollten, Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 8 32020R2220Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen