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Die Liste der Mitglieder im Anhang zum Beschluss 2004/706/EG sollte daher durch eine neue Liste der Mitglieder für die dreijährige Amtszeit ersetzt werden —
Die Kommission wird einen weiteren Beschluss annehmen, der festlegt, welche Mitglieder gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Beschlusses 2007/602/EG für eine Amtszeit…
Das derzeitige Mandat der EGE gemäß Beschluss 2005/383/EG wird hiermit so lange verlängert, bis dieser Beschluss durch einen neuen Beschluss ersetzt wird. Die…
Die dreijährige Amtszeit der derzeitigen Mitglieder lief am 17. Oktober 2007 aus. Gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2004/706/EG bleiben die Mitglieder des Forums…
Mitglieder, die nicht mehr in der Lage sind, einen wirksamen Beitrag zur Arbeit der Gruppe zu leisten, die ihr Amt niederlegen oder die gegen die Bestimmungen…
Die Amtszeit der Mitglieder der EGE wurde mit Kommissionsbeschluss 2005/754/EG vom 19. Oktober 2005 um vier Jahre verlängert.
Die Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat sollte unter Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten festgelegt werden, und es sollte ein neuer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.