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Die dreijährige Amtszeit der derzeitigen Mitglieder lief am 17. Oktober 2007 aus. Gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2004/706/EG bleiben die Mitglieder des Forums nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Ernennung ihrer Nachfolger oder ihrer Wiederernennung im Amt.
Die Amtszeit der Mitglieder des Forums beträgt drei Jahre und kann verlängert werden; sie bleiben bis zu ihrer Ablösung gemäß Absatz 3 oder dem Ende ihrer…
Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums bleiben die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder bis zur Ernennung ihrer Nachfolger oder bis zu ihrer Wiederernennung…
Artikel 3 Absatz 4 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass die Amtszeit der Ausschussmitglieder drei Jahre beträgt und dass eine Wiederernennung möglich ist.…
Die Kommission wird einen weiteren Beschluss annehmen, der festlegt, welche Mitglieder gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Beschlusses 2007/602/EG für eine Amtszeit…
Die Amtszeit der Ausschussmitglieder beträgt drei Jahre; Wiederernennung ist zulässig. Nach Ablauf von drei Jahren bleiben die Ausschussmitglieder bis zur…
Die Mitglieder bleiben nach ihrer Ernennung bis zum 2. November 2013 im Amt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.