Gesetze
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Kein Mitgliedstaat verfügt über sämtliche Mittel, Ressourcen und Fachkenntnisse, um alle möglichen besonderen oder schwerwiegenden Krisensituationen, die den Einsatz von Spezialkräften erforderlich machen, wirksam bewältigen zu können. Daher spielt die Möglichkeit, einen anderen Mitgliedstaat um Hilfe zu bitten, eine entscheidende Rolle.
Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen…
Ergibt sich keine Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats gemäß der Artikel 3, 4, 5 und 6, so können die Gerichte eines Mitgliedstaats in…
Mit einem Ersuchen über die zuständigen Behörden, in dem die Art der erbetenen Hilfeleistung und deren operative Notwendigkeit dargelegt werden, kann ein…
Die Verfügbarkeit dieses Rechtsrahmens und einer Liste der zuständigen Behörden wird Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, in einer Krisensituation rasch zu…
Mit diesem Beschluss werden allgemeine Regeln und Bedingungen für den Fall festgelegt, dass Spezialeinheiten eines Mitgliedstaats in einer Krisensituation einem…
So kann es sein, dass die Streitkräfte der Mitgliedstaaten bei einer Krise im Ausland, beispielsweise im Rahmen von friedenssichernden Maßnahmen, eingreifen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.