Erwägungsgrund 18 32008D0615
Das Treffer/Kein-Treffer-System bietet eine Struktur für den Abgleich anonymer Profile, bei der zusätzliche personenbezogene Daten nur nach einem Treffer ausgetauscht werden und Übermittlung wie Empfang dieser Daten dem einzelstaatlichen Recht, einschließlich der Bestimmungen über die Rechtshilfe, unterliegen. Damit wird ein angemessenes Datenschutzsystem gewährleistet, wobei davon ausgegangen wird, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an einen anderen Mitgliedstaat ein angemessenes Datenschutzniveau seitens der empfangenden Mitgliedstaaten voraussetzt.