Erwägungsgrund 3 32008D0670
Der Sisnet-Haushaltsplan unterliegt einer durch den Beschluss 2000/265/EG des Rates festgelegten speziellen Finanzregelung, nachstehend „Sisnet-Finanzregelung“ genannt, deren Verfahren von denen abweichen, die in der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften nach der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates festgelegt sind.